Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 457. Abzugsfähigkeit von Strafen und damit zusammenhängenden Verfahrenskosten
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 4 Abs 4, § 20 EStG; § 12 KStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 1079 ff, 1523a, 1621, 4846e, 4748; LStR 2002 Rz 385 ff, 659, 694; KStR 2013 Rz 748
Deskriptoren: Betriebsausgaben, nichtabzugsfähige Aufwendungen, Strafen, Verfahrenskosten, Verteidigungskosten
Sachverhalt
Max Berger ist seit April 2016 Geschäftsführer der XY-Transport GmbH. Die XY-Transport GmbH ist ein international agierendes Speditionsunternehmen. Davor (bis März 2016) war Max Berger mehrere Jahre als selbständiger Unternehmensberater mit drei Angestellten tätig.
Im Jahr 2016 hat Max Berger bzw die XY-Transport GmbH folgende Aufwendungen geleistet:
Max Berger wurde im Jahr 2016 im Rahmen eines Zivilprozesses zu Schadenersatzzahlungen iHv EUR 35.000 gegenüber einem ehemaligen Klienten verurteilt. In einem zweiten Verfahren wegen Schadenersatzzahlungen wurde ein Vergleich geschlossen. Er hatte im Jahr 2016 Verfahrenskosten für den ersten Zivilprozess iHv EUR 750 und für den zweiten Zivilprozess iHv EUR 450 zu tragen. Im Zusammenhang mit beiden Verfahren fielen im Jahr 2016 auch Anwaltskosten iHv insgesamt EUR 1.800 an.
Max Berger hatte im Jahr 2016 mehrere Verwaltungsstrafen wegen Geschwindigk...