Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 31457. Verteilung von schriftstellerischen und künstlerischen Einkünften
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶
Normen: § 37 Abs 9 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 7378 ff
Deskriptoren: Gewinnrücktrag, Künstler, Schriftsteller
Sachverhalt
Karl Maier ist seit 2015 selbständig tätig und schreibt seit diesem Jahr an einem umfangreichen Fachbuch über das Umgründungssteuerrecht. Am konnte Karl Maier das Buch abschließen und erhielt vom Verlag noch im Jahr 2016 ein Honorar iHv EUR 30.000 ausbezahlt.
Neben dem Verfassen dieses Buches hält Karl Maier in den Jahren 2015 und 2016 Vorträge über verschiedene Spezialbereiche des Einkommen- und Umgründungssteuerrechts und erzielt daraus im Jahr 2015 Einkünfte iHv EUR 3.000 und im Jahr 2016 iHv EUR 6.000. Für diese Vorträge erstellt er als Vortragsunterlage jeweils ein Skript mit den wesentlichen Informationen seiner Vorträge.
Außerdem schreibt Karl Maier seit dem Jahr 2016 Artikel für eine Fachzeitschrift und lukriert aus dieser Tätigkeit im Jahr 2016 Einkünfte iHv EUR 1.500.
Ansonsten erzielt Karl Maier bis zum Jahr 2016 keine anderen Einkünfte.
Variante: Als Ausgleich zu seiner schriftstellerischen Tätigkeit betätigt er sich als selbständiger Musiker (künstlerische Tätigkeit iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG) und erzielt dadurch im Jahr 2015 Einkünfte iHv EUR 5.000 und im Jahr 2016 negative Einkünfte iHv -EUR 35.000 (für die folgenden Jahre rechnet er jedoch wieder mit positiven Einkünften).
Fragen
In welcher Höhe erzielt Karl Maier in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn versucht wird, die ertragsteuerliche Situation des Herrn Maier zu optimieren? Gehen Sie davon aus, dass die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2014 und 2015 bereits abgegeben und veranlagt wurden.
Würde sich an Ihrer Lösung etwas ändern, wenn Karl Maier bereits seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 abgegeben hat, darin kein Antrag gem § 37 Abs 9 EStG gestellt wurde und es in weiterer Folge zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2016 kommt?
S. 315Lösung
1. Für positive Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit kann bei erstmaliger Veranlagung für ein Kalenderjahr auf Antrag eine Progressionsermäßigung gem § 37 Abs 9 EStG in Anspruch genommen werden, wodurch die Einkünfte gleichmäßig auf drei Jahre verteilt werden - beginnend mit dem Veranlagungsjahr zwei Jahre vor dem Kalenderjahr, dem die Einkünfte zuzurechnen sind. Die Einkünfte der Vorjahre sind dabei unerheblich, ebenso wie die Betriebseröffnung, wodurch auch Einkünfte auf Zeiträume vor Existenz des Betriebes verteilt werden können.
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob positive Einkünfte lukriert werden. Dies liegt dann vor, wenn der Saldo aus sämtlichen Einkünften aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit iSd § 10 Abs 2 Z 5 UStG und/oder aus schriftstellerischer Tätigkeit des betreffenden Jahres positiv ist.
Karl Maier erzielt im Jahr 2016 Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit durch die Veröffentlichung des Fachbuches von EUR 30.000 und durch die Artikel in der Fachzeitschrift iHv EUR 1.500. Die Vortragstätigkeit ist trotz der Erstellung von Vortragsunterlagen keine schriftstellerische Tätigkeit. Damit ist der Saldo der Einkünfte aus schriftstellerischen und/oder künstlerischen Tätigkeiten 2016 positiv und die Einkünfte iHv EUR 31.500 können somit gleichmäßig auf drei Jahre verteilt werden.
Dies führt zu einer Verfahrenswiederaufnahme der betroffenen Vorjahre. Dabei werden die auszuscheidenden Drittel bei der Ermittlung des Einkommens der beiden Vorjahre (2014 und 2015) berücksichtigt:
2014 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 10.500 (somit ein Drittel der betroffenen Einkünfte aus dem Jahr 2016 [= EUR 31.500 / 3]).
2015 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 13.500 (somit ein Drittel der betroffenen Einkünfte aus dem Jahr 2016 zuzüglich der Vortragsentgelte [= EUR 31.500 / 3 + EUR 3.000]).
2016 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 16.500 (somit ein Drittel der betroffenen Einkünfte aus dem Jahr 2016 zuzüglich der Vortragsentgelte [EUR 31.500,00 / 3 + EUR 6.000]).
Wichtig: Vor Antragstellung sollte auf jeden Fall ein Günstigkeitsvergleich durchgeführt werden, da der Antrag unwiderruflich ist.
Variante: Durch die Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit iHv -EUR 35.000 beträgt der Saldo der Einkünfte aus schriftstellerischen und/oder künstlerischen Tätigkeiten 2016 -EUR 3.500 (EUR 30.000 + EUR 1.500 - EUR 35.000) und ist somit S. 316negativ. Dadurch kommt die Anwendung der Verteilungsregelung zur Gänze nicht in Betracht.
2014 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 0.
2015 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 8.000 (Vorträge, künstlerische Tätigkeit).
2016 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 2.500 (Honorar des Verlags, Vorträge, Artikel in der Fachzeitschrift, künstlerische Tätigkeit).
2. Im Rahmen einer Verfahrenswiederaufnahme kann die Begünstigung der Einkünfteverteilung auf drei Jahre gem § 37 Abs 9 EStG nicht mehr in Anspruch genommen werden. Diese wäre ausschließlich bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr zu beantragen gewesen. Nachdem der erste Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2016 bereits ergangen ist, kann ein diesbezüglicher Antrag nicht mehr nachgeholt werden.
2014 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 0.
2015 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 3.000 (Vorträge).
2016 betragen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit von Karl Maier EUR 37.500 (Honorar des Verlags, Vorträge, Artikel in der Fachzeitschrift).
Variante: Da die Verteilungsregelung gem § 37 Abs 9 EStG durch den negativen Saldo ohnehin nicht zur Anwendung kommt, ändert sich an der Lösung durch die Verfahrenswiederaufnahme nichts.