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Mehrwertsteuer: Qualifikation des „Universaldiensteanbieters“ iSd Postdienstrichtlinie – Leistungen dieser sind als Leistungen „öffentlicher Posteinrichtungen“ umsatzsteuerbefreit
Art 2 Nr 13 und Art 3 Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass Anbieter von Briefzustelldienstleistungen wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in ihrer Eigenschaft als Inhaber einer nationalen Lizenz, die ihnen die Erbringung dieser Dienstleistung gestattet, verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als „Universaldiensteanbieter“ im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen sind, sodass solche förmlichen Zustellungen als von „öffentlichen PosteinrichtunS. 930gen“ erbrachte Dienstleistungen nach Art 132 Abs 1 Buchst a MwStSyst-RL von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
( Winterhoff, C-4/18)