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Genussrechte als Sanierungs- bzw Finanzierungsinstrument
Stärkung des Eigenkapitals durch Genussrechtskapital zur Vermeidung oder Beseitigung einer Überschuldung
Michaela Marous und Werner Minihold stellen die Begebung von Genussrechten, insbesondere die Umwandlung bestehenden Fremdkapitals in eigenkapitalähnliches (sozietäres) Genussrechtskapital, als Sanierungs- bzw Finanzierungsinstrument zur Stärkung des Eigenkapitals vor, wobei der Fokus auf Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) als Genussrechtsemittenten liegt.
1. Stärkung des Eigenkapitals zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Die COVID-19-Krise hat nicht nur weltweit schwere gesundheitliche und soziale Schäden verursacht. Sie stellt auch die Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Unternehmen sehen sich aufgrund der COVID-19-Krise mit einem schlagartigen Wegfall von Einnahmen konfrontiert und laufen Gefahr, in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung iSd § 66, 67 IO zu geraten. Mit der in § 9 des 2. Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-JuBG idF BGBl I 2020/24) vorgesehenen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung soll daher verhindert werden, dass bisher lebensfähige Unternehmen aufgrund der COVID-19-Krise in die Insolvenz geschickt werden müssen. Ist das Unternehmen bei Ablauf des überschuldet, ist allerdings spät...