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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 888
Vorsteuerabzug: Mitsubishi EVO
Ein Vorsteuerabzug für den für Rallyes verwendeten PKW (Mitsubishi EVO) steht nicht zu. – (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994), (Abweisung)
( 2012/15/0216)