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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 888

Familienbeihilfe: Anspruch

Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe – so er nicht ausdrücklich befristet ist – erstreckt sich bis zum letzten Anspruchszeitraum (§ 10 Abs 2 FLAG), in dem der Anspruch erlischt. – (§ 10 FLAG idF StruktAnpG 1996), (Abweisung)

( Ro 2015/16/0006)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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