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Familienbeihilfe: Anspruch
Ein Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe – so er nicht ausdrücklich befristet ist – erstreckt sich bis zum letzten Anspruchszeitraum (§ 10 Abs 2 FLAG), in dem der Anspruch erlischt. – (§ 10 FLAG idF StruktAnpG 1996), (Abweisung)
( Ro 2015/16/0006)