Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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U
U-Bahn-Steuer
→ Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien
Übergang von Dienstverhältnissen
Für den Fall eines → Betriebsübergangs sieht § 3 AVRAG zum Schutz der Dienstnehmer vor, dass die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Dienstverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber übergehen. Grundsätzlich ausgenommen von dieser Regelung ist der Erwerb eines Betriebes bei Insolvenz.
→ Kündigungen, die der neue oder alte Dienstgeber aus Anlass des Betriebsübergangs ausspricht, sind grundsätzlich rechtsunwirksam.
Übernachtungsgeld
Übernommener Arbeitnehmerbeitrag
Übernimmt der Arbeitgeber freiwillig den auf den Dienstnehmer entfallenden → Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (idR bei einer sog → Nettolohnvereinbarung), so ist dieser als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis lohnsteuerpflichtig. Bei der Berechnung der → Lohnsteuerbemessungsgrundlage entfallen sowohl die Zurechnung als auch der Abzug dieser Beträge. Die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene → Lohnsteuer stellt steuerpflichtigen → Arbeitslohn dar.
Die anderen → Lohnabgaben sind bei freiwillig übernommenen Arbeitnehmerbeiträgen immer vom „hochgerechneten“ Bruttobezug zu entrichten.
Im Berei...