Fachlexikon Personalverrechnung
1. Aufl. 2010
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Nachtarbeit
Beschäftigungsverbote bezüglich der Nachtarbeit bestehen in folgenden Konstellationen:
Für werdende und stillende Mütter sieht § 6 Abs 1 MSchG ein Beschäftigungsverbot von 20 bis 6 Uhr vor.
Für Kinder und Jugendliche sieht § 17 Abs 1 KJBG ebenfalls ein Beschäftigungsverbot von 20 bis 6 Uhr vor.
Diese Gesetze beinhalten aber auch Ausnahmen zum Verbot der Nachtarbeit.
Manche → lohngestaltende Vorschriften sehen für die Arbeit in der Nacht innerhalb der → Normalarbeitszeit einen → Nachtzuschlag vor. Was in diesem Zusammenhang für den arbeitsrechtlichen Anspruch als „Nacht“ gilt, richtet sich nach dem jeweiligen → Kollektivvertrag.
Nächtigungsgeld
Für Inlands- und Auslandsdienstreisen sind die Nächtigungsgelder einschließlich der Kosten des Frühstücks bei Abrechnung mit Belegen in voller Höhe der nachgewiesenen Nächtigungskosten zeitlich unbefristet nicht steuerbar (von der → Lohnsteuer und anderen → Lohnabgaben befreit) sowie in Bezug auf die → Sozialversicherungsbeiträge befreit (§ 26 Z 4 EStG, § 49 Abs 3 Z 1 ASVG).
Pauschal bezahlte Nächtigungsgelder liegen vorrangig iSd § 26 Z 4 EStG vor. Nach dieser Bestimmung können pauschal bezahlte Nächtigungsgelder für sechs Monate
unter Berücksichtigung von Höchstsätzen,
die aufgrund einer lohngestaltenden Vorsch...