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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 27 Aushänge

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Gesetzesaushang?
1
II.
Arbeits- und Ruhezeitaushang (Abs. 1)
A.
Inhaltliches
2
B.
Zur Ausnahme bei bestehender Betriebsvereinbarung
3
III.
Formfragen
4
IV.
Sanktionierung (§ 30 Abs. 2)
5, 6

I. Gesetzesaushang?

1

§ 27 umfasste bis Ende Juni 2017 zwei Aushanginhalte. Der frühere Abs. 1 betraf die Auflage des KJBG an geeigneter für die Dienstnehmer leicht zugänglicher Stelle. Zweck war die Information über die sie betreffende Rechtslage, insbesondere auch über die Arbeitszeitbestimmungen.

Diese Verpflichtung wurde, wie in anderen vergleichbaren Gesetzen, durch das Deregulierungsgesetz 2017 BGBl. I 2017/40 per ersatzlos aufgehoben.

II. Arbeits- und Ruhezeitaushang (Abs. 1)

A. Inhaltliches

2

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde der Inhalt des früheren Abs. 2 in den neuen Abs. 1 transferiert. Er betrifft die Information über die konkret geltenden Arbeits- und Ruhezeiteinteilungen, also die Arbeitszeitplanung. Diese Information muss ausreichend detailliert erfolgen, gemeint in dem Sinne, dass dem Dienstnehmer die vorgesehenen Arbeits- und Ruhezeiten klar ersichtlich sind. Hinsichtlich der Ruhezeiten wird es genügen, dass sie sich aus den Arbeitszeitenden erge...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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