TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 13a Sonderregelung für den 8. Dezember

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
1, 2
II.
Absicherung der Freiwilligkeit
A.
Besonderes Ablehnungsrecht mit Benachteiligungsschutz
3, 4
B.
Strafbarkeit
5

I. Grundsätzliches

1

Fällt der 8. Dezember auf einen Sonntag, gilt er gemäß § 7 Abs. 7 nicht als Feiertag, sodass sich eine Sonderregelung erübrigt. Fällt er indessen auf einen Werktag, würde die Feiertagsruhe greifen.

Von dieser nimmt § 13a die freiwillige Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen aus, soweit diese offenhalten dürfen. Verkaufstätigkeiten im Großhandel sind infolge gebotener einschränkender Auslegung nicht gedeckt, so Ob 53/17y, ARD 6565/9/2017, im Zuge eines UWG-Prozesses.

Insofern ist die Feiertagsruhe bedingt aufgehoben.

2

Einen gesetzlich nicht erforderlichen, aber dennoch erfolgten Flankenschutz bietet den Arbeitnehmern der Handelsangestelltenkollektivvertrag, soweit er auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Die darin enthaltenen Einschränkungen der Beschäftigung auf bestimmte Tätigkeiten und Zeiten sind zwar arbeitsrechtlich einzuhalten, doch kann ihre Nichteinhaltung nach dem ARG erlaubte Arbeit weder öffentlich-rechtlich unzulässig machen noch desha...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.