AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 31 Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
Kommentierung
1
Diese Bestimmung hat an sich keine Bedeutung mehr, könnte aber im Zweifel analog auf Novellierungsfälle angewendet werden, außer in Fällen nur den Adressaten belastender Bescheide (vgl. jüngst § 32c Abs. 9 zum Wegfall belastender Bescheide).