zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 18a Sonderregelung für den 8. Dezember

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zur Zulassungsermächtigung an den Kollektivvertrag
A.
Was bewirkt die Zulassung?
1, 2
B.
Für welche Arbeitnehmer gilt sie?
35
II.
Zur Freiwilligkeit der Beschäftigung
6
III.
Sanktionsfragen
7, 8

I. Zur Zulassungsermächtigung an den Kollektivvertrag

A. Was bewirkt die Zulassung?

1

Diese Bestimmung betrifft einen einzigen der gesetzlichen Feiertage, nämlich den 8. Dezember und überdies nur dann, wenn er auf einen Werktag fällt. Dies hängt mit der Grundregel zusammen, dass nicht die Feiertags-, sondern die Sonntagsruhebestimmungen gelten, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt (§ 2 Abs. 4 FRG, § 7 Abs. 7 ARG). Zugleich folgt daraus, dass für 8. Dezember, die auf Sonntage fallen, nur § 18 gilt und damit keine Ausnahme für die Beschäftigung von Jugendlichen in Verkaufsstellen greift.

2

§ 18a ergänzt § 13a ARG weitgehend deckungsgleich für Jugendliche.

Der wesentliche Unterschied liegt allein darin, dass § 13a ARG für Erwachsene die freiwillige Beschäftigung unmittelbar zulässt, während § 18a diese freiwillige Feiertagsarbeit an die Zulassung durch Kollektivvertrag bindet. Erst diese bewirkt, dass Arbeitgeber Jugendliche zu freiwilliger Arbeit in Verkaufsstellen g...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.