zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 32b Übergangsbestimmung

Franz Schrank

Kommentierung

1

In allen von § 32b erfassten Gesetzesbestimmungen geht es darum, dass bei Fehlen eines Kollektivvertrages die Betriebsvereinbarung subsidiär regelungszuständig ist.

2

Dass Generalkollektivverträge (i.S.d. § 18 Abs. 4, obwohl hier nicht zitiert) für diese Bestimmungen nicht als Kollektivverträge gelten, führt daher dazu, dass trotz Existenz eines Generalkollektivvertrages (z.B. über das Urlaubsentgelt) die Betriebsvereinbarung bei Fehlen eines Branchen- oder sonstigen eigenen Kollektivvertrages für diese besonderen Regelungen normierungszuständig bleibt.

Siehe dazu die Kommentierungen bei obigen Bestimmungen.

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.