zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 11 Ruhepausen

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Wesen und Voraussetzungen von Ruhepausen
A.
Freizeitcharakter
1, 2
B.
Vorhersehbarkeit auch der zeitlichen Lage?
35
II.
Allgemeine Ruhepausen
A.
Mindestausmaß (Abs. 1 und 2)
612
B.
Besondere Teilungen (Abs. 1 dritter Satz)
1315
III.
Besondere Ruhepausen samt Begleitbedingungen
A.
Kurzpausen bei durchlaufender Schichtarbeit (Abs. 3 und 7)
1623
B.
Kurzpausen bei Nachtschwerarbeit (Abs. 4 und 6)
2428
C.
Verkürzung der Ruhepausen bis auf 15 Minuten (Abs. 5)
2934
D.
Zusätzliche Ruhepausen?
3538
E.
Lenker-Ruhepausen (§ 13c)
F.
Ruhepausen bei verlängerten Apothekerdiensten (§ 19a Abs. 4)
40, 41

I. Wesen und Voraussetzungen von Ruhepausen

A. Freizeitcharakter

1

Die Ruhepausen zählen schon nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Z 1, aber auch wesensmäßig, weil und wenn der Arbeitnehmer in diesen Zeiten nicht zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht, grundsätzlich eindeutig nicht als Arbeitszeit. Allerdings werden manche Ruhepausen, so die Kurzpausen i.S.d. Abs. 3 und 4 sowie nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz BäckAG eine Viertelstunde der halbstündigen Pause, trotz rechtlichen Pausencharakters ausnahmsweise als Arbeitszeit gewertet.

2

Weder in § 2 Abs. 1 Z 1 noch in den Ruhepausenbestimmu...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.