AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 10 Überstundenvergütung
Gesetzesmaterialien
EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP
Keine Erläuterungen, da Abs. 4 erst im Plenum eingefügt wurde.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |||
II. | Überstundenentgelt | |||
A. | Überstundengrundlohn und Normallohn (Abs. 3) | |||
1. | Regelung auch des Grundlohnes? | |||
2. | Bemessungsgrundlage für den Mindestzuschlag | |||
3. | Abweichungsermächtigung für den Kollektivvertrag | |||
B. | Überstundenzuschlag (Abs. 1 Z 1, Abs. 3) | |||
1. | Mindesthöhe | |||
2. | Günstigere Zuschläge | |||
C. | Pauschalierungsvereinbarungen | |||
1. | Überstundenpauschalen und All-In-Entgelt | |||
2. | Unterdeckungsfolgen | |||
III. | Überstundenzeitausgleich | |||
A. | Zur Festlegungsbefugnis (Abs. 2) | |||
B. | Zum besonderen Wahlrecht für „hohe“ Überstunden (Abs. 4) | |||
C. | Ausmaß und Entgelt | |||
D. | Verbrauchsfragen: Zeitpunkte, Störungsfälle | |||
E. | Rückumwandlungsfälle | |||
IV. | Verfall und Verjährung | |||
A. | Grundsätzliches | |||
1. | Überstundenentgelte | |||
2. | Zeitausgleiche | |||
B. | Verfallsfristenhemmung bei Aufzeichnungsmängeln |
I. Grundsätzliches
1
Im Anwendungs- bzw. Geltungsbereich des AZG – genauer nach Maßgabe des § 1, ohne die Abweichungen, die sich aus § 19b ergeben – begründet § 10 einen relativ zwingenden Anspruch des Arbeitnehmers auf erhöhtes Entgelt für Überstunden, mit gewollter V...