TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 14

Christoph Ritz

1

Die Zustellform des § 14 ZustG besteht derzeit nur für Haftanstalten (Stumvoll in Fasching/Konecny2, ErgBd).

§ 14 ZustG ist beispielsweise nicht anwendbar für Krankenanstalten, Altersheime, Internate und Flüchtlingsunterkünfte (Stumvoll in Fasching/Konecny2, ErgBd, § 14 ZustG, Rz 3).

Gesetzliche Bestimmungen, wonach Sendungen nicht vom Zusteller selbst dem der Anstaltsordnung unterstehenden Empfänger übergeben werden dürfen, sind § 87 Abs 1 StrafvollzugsG sowie § 182 Abs 4 und 5 StPO.

2

Derjenige, der in solchen Fällen die Sendungen auszuhändigen hat (zB Leiter der Anstalt), wird zum verlängerten Arm des Zustellers (, Slg 11.473A; UFS Burgenland , 03/06/97095; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1901), zum Zusteller iSd § 4 ZustG (Walter/Mayer, Zustellrecht, 86; Stoll, BAO, 1095; Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, 1961; Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren20, ZustG, § 14 Anm 2).

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.