AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 18 Sonn- und Feiertagsruhe
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe | ||
A. | Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit | ||
B. | Erfasste Zeiten und Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot | ||
C. | Sonntagsruhefrequenzen bei erlaubter Sonntagsarbeit? | ||
D. „Persönlicher Feiertag“ | |||
II. | Entgeltfragen | ||
A. | Feiertagsentgelt | ||
B. | Feiertagsarbeitsentgelt | ||
III. | Besondere Anzeigepflicht (§ 27a) |
I. Grundsätzliche Sonn- und Feiertagsruhe
A. Verhältnis der Sonntagsruhe zur Wochenfreizeit
1
Die Harmonisierung der Sonntagsruhebestimmungen des § 18 mit den historisch jüngeren Wochenfreizeitbestimmungen des § 19 ist rechtstechnisch alles andere als geglückt. Das bloße Lesen des § 18 erweckt den unrichtigen Eindruck, darin sei die Sonntagsruhe abschließend geregelt. In Wirklichkeit wird die Sonntagsruhe durch § 19 Abs. 1 auf eine grundsätzliche Wochenendruhe analog § 3 Abs. 1 und 2 ARG ausgeweitet. Dies zumindest in jenen Fällen, in denen § 18 keine Ausnahme vom Sonntagsbeschäftigungsverbot zulässt.
2
Andererseits sind diese Ausnahmen wesentlich enger als jene nach dem ARG bzw. den dazu bestehenden Verordnungen.
Insofern kommt dem Sonntagsbeschäftigungsverbot des Abs. 1, welches nur durch die in Abs. 2 aufgezählten...