AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 10 Arbeitszeit
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zum Geltungsbereich der Arbeitszeit-Sonderbestimmungen | |
II. | Was ist Arbeitszeit? | |
III. | Mehrere Dienstgeber |
I. Zum Geltungsbereich der Arbeitszeit-Sonderbestimmungen
1
Das KJBG hat einen grundsätzlich alle Beschäftigungen von Kindern und Jugendlichen umfassenden Geltungsbereich, der – mit Ausnahme der Landarbeit (§ 1 Abs. 3 Z 1) und der Jugendlichenbeschäftigung in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 3 Z 2) – weder branchenmäßig noch sonst eingeschränkt ist.
Seine Bestimmungen sind freilich nicht auf Arbeitszeitschutzbestimmungen beschränkt, ausgenommen im BäckAG, sie umfassen auch andere, im Rahmen dieser Kommentierung der wichtigsten Arbeitszeitgesetze nicht interessierende Schutzmaßnahmen.
2
Die wesentliche Abgrenzung von anderen Arbeitszeitgesetzen besteht in der Beschränkung auf Kinder und Jugendliche.
Insofern handelt es sich bei den diesbezüglichen KJBG-Bestimmungen um leges speciales zu allen anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitgesetzen, von denen Kinder und Jugendliche fast durchwegs ausgenommen sind.
3
Von diesem Grundsatz finden sich Einschränkungen im BäckAG, das auch einige – insofern daher das KJBG ergänzende – Arbeitszeitbestimmungen enthält. Welche davon auc...