AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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§ 19c Lage der Normalarbeitszeit
Übersicht der Kommentierung
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I. | Notwendigkeit und Bedeutung der Einteilung der Normalarbeitszeit | |||
A. | Gesetzliches Umfeld | |||
1. | Vereinbarungsabhängigkeit des Ausmaßes | |||
2. | Arbeitszeitrechtliches Planungsgebot | |||
3. | Mitbestimmung | |||
B. | Abgrenzung zu Überstunden | |||
II. | Einteilungsmodalitäten | |||
A. | Vorrang der kollektiven Rechtsgestaltung | |||
1. | Erzwingbare Betriebsvereinbarung | |||
2. | Gestaltungsvorbehalte in Betriebsvereinbarungen | |||
3. | Einzelabweichungen? | |||
B. | Einzelvereinbarung | |||
1. | Formen | |||
2. | Notkorrekturrecht? | |||
C. | Gestaltungsvorbehalte (Weisungsrecht) | |||
1. | Vereinbarungserfordernis | |||
2. | Ausübung und Ausübungsgrenzen | |||
3. | Dienstpläne | |||
D. | Arbeitnehmerseitige Gestaltung | |||
III. | Normalarbeitszeit-Durchrechnungen | |||
A. | Zeitliche Festlegung der Durchrechnungszeiträume | |||
B. | Zeitausgleichsfestlegungen – Verhältnis zu § 19f | |||
C. | Zeitausgleiche und Dienstverhinderungen | |||
D. | Festlegung erforderlicher Ruhezeitausgleiche |
I. Notwendigkeit und Bedeutung der Einteilung der Normalarbeitszeit
A. Gesetzliches Umfeld
1. Vereinbarungsabhängigkeit des Ausmaßes
1
Vergleicht man Abs. 1 mit § 19d Abs. 2, fällt auf, dass sich Abs. 1 nur auf die Lage der Normalarbeitszeit bezieht, während § 19d Abs. 2 zur Teilzeitarbeit auc...