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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4667-1

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 7 Ende der Pflichtversicherung

Margit Galler/Dorothee Kouchmeshgi

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1
13a
II.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 2
A.
Ausscheiden des Gesellschafters
48a
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
9, 10
III.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 3
A.
Ausscheiden des Geschäftsführers als Gesellschafter
1113
B.
Erlöschen der Berechtigung der Gesellschaft
C.
Antrag auf Eintragung des Widerrufs im Firmenbuch
1519
IV.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 4
A.
Widerruf der Versicherungserklärung
2126
B.
Beendigung der betrieblichen Tätigkeit und Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung
2734
V.
Besonderheiten
A.
Pensionsanspruch
35, 36
B.
Eintritt eines Ausnahmegrundes
3740
C.
Endigungsgrund an einem Monatsersten
D.
Tod des Versicherten
VI.
Verweise und Hinweise
4346

I. Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1

1

Das WKG enthält keine Rechtsvorschrift, welche den Beginn oder das Ende der Kammermitgliedschaft von einem „konstitutiven Akt“ abhängig macht. Bei der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die bei Vorliegen der in § 2 WKG genannten Voraussetzungen ipso iure ohne eine unmittelbar darauf abzielende Willenserklärung eintritt (VwGH 2001/08/...

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