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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4667-1

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 9 Zusatzversicherung

Judith Scheiber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Berechtigter Personenkreis (Abs 1)
14
II.
Voraussetzungen (Abs 1)
A.
Altersgrenze
57
B.
Gesundheitszustand
8
III.
Beginn (Abs 2)
9, 10
IV.
Ende (Abs 3)
1114
V.
Sonstiges
1517
VI.
Verweise

I. Berechtigter Personenkreis (Abs 1)

1

Die Zusatzversicherung kann von aktiven Krankenversicherten nach § 2 Abs 1 sowie von Selbst-/Pflichtversicherten gem § 14a und 14b und Opting-In-Versicherten gemäß § 3 Abs 1 Z 2 beantragt werden. Für die Versicherten gemäß § 3 Abs 1 Z 2 und 14a und 14b wurde die diesbezügliche Verankerung im Gesetzestext – den tatsächlichen Vorgehensweisen entsprechend – im Rahmen des SVÄG 2012, BGBl I 2012/123 vorgenommen.

2

Für eine Person, die der Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 unterliegt und die mangels Abgabe einer Versicherungserklärung bzw eines Opting-In nach § 3 Abs 1 Z 2 erst rückwirkend nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise in die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG einbezogen wird, muss bzw kann, da es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die den Zeitpunkt des Beginns der Zusatzversicherung bei rückwirkender Einbeziehung in die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 speziell regelt, die Zusat...

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