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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 127 Abstimmung per Brief

Thomas Bachner

1

Begriff: Bei der Abstimmung per Brief übermitteln die Aktionäre bis zu einem bestimmten – gemäß Abs 1 Satz 4 von der Satzung festzusetzenden (Rz 2) – Zeitpunkt vor der HV ihre Stimmen schriftlich iSd § 886 ABGB, dh unterschriftlich, an die Gesellschaft. Anders als nach deutschem Recht („Briefwahl“ iSd § 118 Abs 2 dAktG) ist die Abstimmung per Brief nur eine solche, bei der die Stimme des Aktionärs unterschriftlich per Post an die Gesellschaft übermittelt wird. Eine Übermittlung des Stimmzettels per SWIFT gilt – abweichend von § 13 Abs 3 – im Fall des § 127 nicht als Schriftform und ist daher nach den Regeln über die Fernabstimmung zu behandeln. Auch die Stimmabgabe via Telefax zählt als – elektronische – Fernabstimmung und unterliegt dem Regime des § 126 (dort Rz 12).

2

Satzungsregelung: And...

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