AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 51 Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein Tochterunternehmen
Literatur
Jud/Saurer, Eigene Aktien im EU-GesRÄG – Erfassen § 51 Abs 2 und 66 idF EU-GesRÄG alle in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen, RdW 1996, 252; Kalss, Eigene Aktien im Ministerialentwurf des EU-GesRÄG 1995, SWK 1995, B 65; dies, Der Erwerb eigener Aktien im österreichischen Recht, AG 1996, 550; Koppensteiner, Wechselseitige Beteiligungen im Recht der GmbH, wbl 1990, 1; M Tichy, Syndikatsverträge bei Kapitalgesellschaften (2000); Zollner, Die kontrollierte Privatstiftung aus gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Sicht, GesRZ 2003, 278.
Internationale Literatur
Büdenbender, Eigene Aktien und Aktien an der Muttergesellschaft – Zeichnung, Erwerb, Kompetenzen – DZWir 1998, 1 und 55; Ganske, Das Zweite gesellschaftsrechtliche Koordinierungsgesetz vom , DB 1978, 2461; Grasmann, System des internationalen Gesellschaftsrechts (1970); Henkel, Bilanzierung von eigenen Anteilen, JbFSt 1996/1997, 558; Hettlage, Darf sich eine Kapitalgesellschaft durch die Begründung einer wechselseitigen Beteiligung an der Kapitalaufbringung ihrer eigenen Kapitalgeber beteiligen?...