AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 47 Ersatzansprüche bei der Nachgründung
Literatur
Kastner/Nowotny, Probleme der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen bei Aktiengesellschaften, JBl 1982, 281; Keppert, Die Gründungsprüfung der AG, 1990; R Schneider, Tücken der Verweisungstechnik – zur Gründungsprüfung bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen, RdW 1999, 123.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entstehungsgeschichte | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
II. | Kreis der haftenden Personen | |||
III. | Fristen |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Nachgründung als Übertragung von Sacheinlagen in engem zeitlichem Zusammenhang zur eigentlichen Gründung einer Aktiengesellschaft birgt natürlich die gleichen Kapitalaufbringungsgefahren in sich wie die Gründung selbst. Es ist daher nur logisch, dass § 47 die Anwendung der Haftungsbestimmungen der Gründung auf die Nachgründung ausdehnt.
2
Da die Nachgründung eine verspätete Sachübernahme ist, betrifft die Anwendung der Haftungsbestimmungen bei der Gründung vor allem die Anwendung dieser Bestimmungen auf die Sachübernahme. Eigenartigerweise gilt nicht § 41 AktG bei der Nachgründung, sondern § 39, allerdings mit dem Unterschied, dass an die Stelle der Gründer die Mitglieder de...