AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 233 Verschmelzung durch Neugründung
Literatur
Schimka/Schörghofer, Neue europäische Vorgaben für die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen, wbl 3/2010, 109; U Torggler, Zweifelsfragen bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften zu einer SE, wbl 2006, 49; Umfahrer, Ausgewählte Probleme und Zweifelsfragen bei der Anwendung des EU-GesRÄG in Umgründungsvorgängen, GesRZ 1997, 1.
Internationale Literatur
Angermayer, Aktienrechtliche Prüfung von Sacheinlagen (1994); Angermayer, Die Prüfung von Sacheinlagen im neuen Umwandlungsrecht, WPg 1995, 681; Bayer/Schmidt, Der Referentenentwurf zum 3. UmwÄndG, ZIP 2010, 953.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung und Parallelregelungen | ||
II. | Verweis auf Verschmelzung durch Aufnahme | ||
III. | Hauptversammlungbeschluss | ||
IV. | Anwendung Gründungsvorschriften | ||
V. | Anmeldung der Verschmelzung | ||
VI. | Eintragung der Verschmelzung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 233 normiert die Verschmelzung durch Neugründung. Der Unterschied zur Verschmelzung durch Aufnahme liegt darin, dass die übernehmende Gesellschaft nicht schon bereits besteht, sondern erst durch die Verschmelzung entsteht.
B. Entwicklung und Paralle...