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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225h Streitschlichtung durch das Gremium

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Vergleich vor dem Gremium
3
III.
Gerichtlicher Vergleich
7
IV.
Außergerichtlicher Vergleich
8

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 225h Abs 1 stellt klar, dass Ausgleichsansprüche (iSd § 30 Abs 1 AußStrG) vergleichsfähig sind. Zudem wird die Rolle des Gremiums als Schlichtungsstelle beschrieben (vgl § 225g Rz 6).

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

§ 225h gilt in seiner durch das EU-GesRÄG 1996 eingeführten Stammfassung. Eine europäische Grundlage besteht nicht. § 11 Abs 2 bis Abs 4 deutsches SpruchG sieht die Möglichkeit zur Verfahrensbeendigung durch Vergleich vor.

II. Vergleich vor dem Gremium

3

Vergleichsförderung: § 225h Abs 1 regelt Vergleiche, die vor dem Gremium zustande kommen. Nach § 225h Abs 1 Satz ist das Gremium angehalten, auf eine gütliche Beilegung des Streits durch Herbeiführung eines Vergleichs hin...

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

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