Bilanzrecht, Band I
1. Aufl. 2009
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§ 270 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
Übersicht
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Rz | ||||
I. | Kommentierung UGB | |||
1. | Bestellung des Abschlussprüfers | |||
1.1. | Die Bestellung durch die Gesellschaft (§ 270 Abs 1, 1a und 2) | |||
1.2. | Die Bestellung durch das Gericht (§ 270 Abs 3 bis 5) | |||
2. | Abberufung des Abschlussprüfers | |||
2.1. | Beendigung durch die Gesellschaft (§ 270 Abs 6) | |||
2.2. | Kündigung durch den Abschlussprüfer (§ 270 Abs 6 und 7) |
Literatur
Loitlsberger, Zukunftsperspektiven für die Abschlußprüfung, JfB 1984, 208; Robol, Die Redepflicht des Wirtschaftsprüfers, SWK 1984, C 16; Grewe, Die Plichtprüfung nach neuem Recht, WPg 1986, 85; Kerth, Die Bestellung und Abberufung von Abschlußprüfern im Lichte der neuen handelsrechtlichen Regelungen, StB 1987, 337 und 381; Nowotny, Steuerberatung und Abschlußprüfer – unvereinbar?, RdW 1988, 122; Mandl G., Die Berufsgrundsätze der Wirtschaftstreuhänder, in Bertl/Mandl/Mandl, Handbuch für Wirtschaftstreuhänder (1989); Richtlinie des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer, Gründsätze der Bestimmung des Umfanges von Prüfungshandlungen, in Einzinger ua (Hrsg) FS Frotz (1993); Forster, Zur Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers, in FS Semler (1993), 819; Wünsch, in Aktuelle Prob...