AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 35 Einpersonen-Gesellschaft
Literatur
Birkner/Hasenauer, Die Einpersonen-AG, RWZ 2005, 102; Schultze, Europa auf dem Weg zu einer Aufweichung des Gesellschaftsrechts? AStN 2004/175; Talos/Schrank, Änderung des AktG durch das GesRÄG 2004, ecolex 2004, 792; Wenger, Aktuelle Änderungen des Aktienrechts, RWZ 2004, 293.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen | |||
A. | Inhalt und Zweck | |||
B. | Entstehungsgeschichte | |||
C. | Rechtsvergleich | |||
1. | Deutschland | |||
2. | GmbH-Recht | |||
II. | Eintragung | |||
A. | Wirkung der Eintragung | |||
B. | Inhalt der Eintragung | |||
C. | Verpflichtung zur Antragstellung | |||
III. | Besonderheiten der Einpersonen-AG | |||
A. | Rechtsnatur | |||
B. | Organisation | |||
C. | Geschäfte zwischen Alleinaktionär und AG |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Ursprünglich ist das AktG davon ausgegangen, dass zumindest zwei Personen an einer AG beteiligt sind. So war es zunächst nicht möglich, allein eine AG zu gründen, allerdings schon seit Jahren zulässig, dass nach der Gründung der sogenannte „Gründungshelfer“ seine Aktien an den Hauptgesellschafter überträgt, so dass dieser dann doch Alleinaktionär war. Es ist daher nur konsequent, nun auch die Gründung an sich durch einen einzigen Aktionär zuzulassen und nicht mehr dieses kleinliche „Gründungsspiel“ zu verlangen.
2
Haup...