AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 32 Inhalt der Eintragung
Literatur
Kalss/Zollner, Stück- und Namensaktien aus börsenrechtlicher Sicht, ÖBA 2002, 595; Kodek/Nowotny, Das neue AußStrG und das Verfahren vor dem Firmenbuchgericht, NZ 2004, 257; Weigand, Firmenbuchrechtliche Prüfungspflicht bei Anmeldungen von Bestellung und Abberufung vertretungsbefugter Personen, NZ 2003, 65; Wenusch, Das Wesen der Stückaktie – wie schwierig Einfaches sein kann, ÖBA 2001, 26; Zib, Zur Eintragung von Haftungsausschlüssen nach § 25 Abs 2 HGB, wbl 1992, 287.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Parallelvorschriften | ||
II. | Anwendungsbereich | ||
III. | Inhalt der Eintragung | ||
A. | Eintragungen nach § 32 | ||
B. | Sonstige Eintragungen |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 32 AktG bestimmt zusammen mit § 3 und 5 FBG den Inhalt der erstmaligen Firmenbucheintragung einer Aktiengesellschaft. Einzutragen sind neben den in Abs 1 genannten Tatsachen wie etwa Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Höhe des Grundkapitals, Daten über den Aufsichtsrat, Name, Geburtsdatum und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder nach Maßgabe der Satzung gem Abs 2 leg cit auch genehmigtes Kapital und eine gegebenenfalls festgelegte Dauer der Gesellschaft. Zwingend einzutr...