AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 246 Durchführung der Umwandlung
Literatur
Grünwald, Änderungen im AktG durch das RLG, ecolex 1992, 413; ders, Zur Ausgestaltung der Umwandlungsbilanz beim Formwechsel zwischen der AG und der GmbH, RWZ 1995, 388; Hügel, Umgründungsbilanzen – Handelsrecht und Steuerrecht (1997); Lechner, Prüfung der Umwandlung einer GmbH in eine AG, in Helbich-FS (1990) 103; siehe auch Vor § 239–253.
Internationale Literatur
Hoffmann-Becking, Amtszeit und Vergütung des Aufsichtsrats nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft, AG 1980, 269; Neflin, Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers einer GmbH nach der Umwandlung in eine AG, AG 1960, 216; siehe auch Vor § 239–253.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Parallelvorschriften | ||
II. | Feststellung der zustimmenden Gesellschafter (Abs 1) | ||
III. | Erster Aufsichtsrat (Abs 2) | ||
A. | Bestellung | ||
B. | Aufgaben | ||
IV. | Umwandlungsbilanz (Abs 3) |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 246 AktG zählt eine Reihe von Agenden auf, die zur Durchführung der Umwandlung, damit vor Anmeldung derselben, vorgenommen werden müssen. Nach Abs 1 leg cit sind alle Gesellschafter, die für den Rechtsformwechsel gestimmt haben, unter Namensnennung in ...