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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225l Kosten

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Verfahrenskosten
3
III.
Kosten rechtsfreundlicher Vertretung
6

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 225l regelt die Verteilung der Verfahrenskosten (Abs 1) und der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung (Abs 2). Schuldnerin der Verfahrenskosten ist grundsätzlich die übernehmende Gesellschaft.

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

§ 225l gilt in seiner durch das EU-GesRÄG 1996 eingeführten Stammfassung unverändert. Eine europäische Grundlage besteht nicht. § 15 deutsches SpruchG regelt die Kostenfrage.

II. Verfahrenskosten

3

Als Verfahrenskosten kommen die Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Gremiums gem § 225m Abs 6, die Kosten der vom Gremium beauftragten Sachverständigen gem § 225g Abs 6 sowie allfällige zusätzliche Kosten, die aus Anlass eines Verfahrens entstehen, wie etwa besonderer Sachaufwand (zB Reisespesen für ...

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