AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 225j Verzinsung barer Zuzahlungen, Ausgabe zusätzlicher Aktien
Literatur
§ 225c; Grünwald, Ausgewählte Zweifelsfragen rund um die aktienrechtliche Verschmelzung, GesRZ 1997, 172.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grunlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung und Parallelregelungen | ||
II. | Verzinsung | ||
III. | Gewährung zusätzlicher Aktien |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Abs 1 regelt die Verzinsung barer Zuzahlungen. Durch die Zinszahlungspflicht soll verhindert werden, dass die übernehmende Gesellschaft das Verfahren verzögert und damit das Risiko der Geldentwertung alleine den Aktionären aufgebürdet wird. Abs 2 räumt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit ein, statt einer baren Zuzahlung zusätzliche Aktien zu gewähren.
B. Entwicklung und Parallelregelungen
2
Die Regelung ist seit dem EU-GesRÄG 1996 in Kraft; der Zinssatz wurde angepasst. Eine europäische Grundlage besteht nicht. Die deutsche Parallelbestimmung zur Verzinsung barer Zuzahlungen findet sich in § 15 Abs 2 dUmwG.
II. Verzinsung
3
Höhe des Zinssatzes: Abs 1 sieht eine Verzinsung der baren Zuzahlungen mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz vor. Die Höhe der Zinsen ist nicht variabel gestellt. Die Verzinsung wird ausgehend vo...