AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 182 Voraussetzungen
Literatur
Bachner, Anmerkungen zur Übernahme der vereinfachten Kapitalherabsetzung in das GmbH-Recht, GesRZ 1998, 2; ders, Verluste, Rücklagen und Ausweisvorschriften im Zusammenhang mit der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach dem IRÄG 1997, RWZ 2000, 137; Haeseler, Reflexionen zur vereinfachten Kapitalherabsetzung und zu deren Kombination mit einer Barkapitalerhöhung, RdW 1984, 2; Reich-Rohrwig, Sanierung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung und -erhöhung, GesRZ 2001, 69.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Europäisches Recht | ||
II. | Zwecke der vereinfachten Kapitalherabsetzung | ||
A. | Verlustausgleich | ||
B. | Dotierung der gebundenen Kapitalrücklage | ||
III. | Verhältnis zur ordentlichen Kapitalherabsetzung | ||
IV. | Kapitalherabsetzungsbeschluss |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 182 definiert in seinem Abs 1 die Zwecke, zu denen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durchgeführt werden darf. Hauptsächlich steht die vereinfachte Kapitalherabsetzung für eine nominelle Kapitalherabsetzung zum Ausgleich eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes zur Verfügung. Begleitend dazu dürfen in beschränktem Umfang (§ 186) Beträge in die gebundene Kapitalrüc...