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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 270

Christoph Ritz

1

Wie bisher nach § 280 besteht auch nach § 270 (idF FVwGG 2012) im Rechtsmittelverfahren kein Neuerungsverbot.

Dies gilt nach dessen ersten Satz gegenüber der Abgabenbehörde. Der zweite Satz des § 270 ordnet dies im Verhältnis zu den Verwaltungsgerichten an.

2

Auf neue Tatsachen, Beweise oder Anträge ist bei den Entscheidungen im Beschwerdeverfahren Bedacht zu nehmen, wenn sie vor Wirksamkeit der Entscheidung (Zustellung bzw Verkündung) vorgebracht werden (zB ; , 97/13/0187;

BAO | Bundesabgabenordnung

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