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Ist die BAO noch zeitgemäß?
Plädoyer für eine Überarbeitung
Die BAO wie auch die Abgabenordnung (AO) in Deutschland gehen historisch auf die Reichsabgabenordnung zurück. In Österreich ist die BAO erstmals 1961 in Kraft getreten, in Deutschland zum die „AO 1977“, die begrifflich 2007 durch die jetzige Gesetzesbezeichnung „Abgabenordnung (AO)“ abgelöst wurde. Ob die BAO in allen Bereichen noch als zeitgemäß anzusehen ist, soll in diesem Beitrag herausgearbeitet werden.
1. Ausgangslage
Sowohl die BAO als auch die deutsche AO stellen ein Mantelgesetz für das allgemeine Abgabenrecht dar, das sowohl Verfahrensrecht als auch materiellrechtliche Bestimmungen enthält. Die Abgabenordnungen sollen zu einem Ausgleich zwischen den Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung führen. Anhand der nachfolgenden Bereiche wird sichtbar, dass die BAO einer weiter gehenden Überarbeitung bedarf, um in der Praxis handhabbarer zu sein. Nur dann sind die Ziele eines „schlanken“ Verfahrens und des Bürokratieabbaus erreichbar.
2. Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung – Vorbild § 164 AO
§ 164 dAO regelt die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Vorschrift ermöglicht es der Finanzbehörde, einen Steuerfall auch nach Erlass des Steuerbescheids offen...