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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 256

Christoph Ritz

Literatur: Ryda/Langheinrich, Rechtsmittelverzicht und Berufungszurücknahme im Abgabenverfahrensrecht, Teil II, FJ 1997, 240; Bichler, Zurückziehung von Berufung und Vorlageantrag, ÖStZ 1999, 36; Ritz, Formalentscheidungen nach dem AbgRmRefG, RdW 2002, 557; Hauck/Twardosz, Die Zurücknahme von Berufung und Vorlageantrag als taktische Verfahrensgestaltung, ecolex 2003, 442; Althuber, Zurücknahme der Berufung nach ergangener Berufungsvorentscheidung? GeS 2003, 495; Hörtnagl-Seidner, Formalentscheidungen, 34 ff.

Erlässe: Zurücknahme von Berufungen, SWK 2004, S 936; Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen, Abschn 2.2.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)
17
II.
Einschränkung des Beschwerdebegehrens
8, 9
III.
Zurücknahme bei Beitrittserklärung
IV.
Folgen der Zurücknahme
1116

I. Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)

1

Anbringen zur Geltendmachung von Rechten können, bevor über sie rechtskräftig entschieden ist, grundsätzlich zurückgenommen werden (siehe § 115 Tz 3). § 256 regelt die Zurücknahmemöglichkeit von Beschwerden ausdrücklich und beschränkt den Zeitraum, bis zu dessen Ablauf die Prozesshandlung möglich ist.

§ 256 ist für Vorlageanträge sinngemäß anzuwe...

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