GesRZ - Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Fachbeiträge

Peter Doralt zum Achtziger

Aufsatz von Susanne Kalss, GesRZ 2/2019, 49

Zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands durch Begünstigte oder ein von Begünstigten dominiertes Gremium

Eine kleine Zeitreise

Aufsatz von Nikolaus Arnold, GesRZ 2/2019, 51

Verbotene Einlagenrückgewähr an Nichtgesellschafter, insbesondere im Zusammenhang mit Privatstiftungen

Aufsatz von Peter Csoklich und Peter N. Csoklich, GesRZ 2/2019, 54

Der Aufsichtsrat und Related Party Transactions

Aufsatz von Christoph Diregger, GesRZ 2/2019, 57

Warum gibt es an der Wiener Börse keinen Handel mit Namensaktien?

Aufsatz von Wolfgang Eigner, GesRZ 2/2019, 62

Die Rolle des Aufsichtsrats im Zeitalter der Digitalisierung, insbesondere in der sitzungsfreien Zeit

Aufsatz von Stephan Frotz, GesRZ 2/2019, 71

Kontrollwechsel und Angebotspflicht im Lichte der neueren Judikatur der Übernahmekommission

Aufsatz von Mario Gall, GesRZ 2/2019, 75

Was bedeutet „unabhängig“ für den Bankaufsichtsrat?

Aufsatz von Susanne Kalss, GesRZ 2/2019, 80

Wer überwacht den Aufsichtsrat?

Aufsatz von Christian Nowotny, GesRZ 2/2019, 88

Will die Rechtsprechung den Aufsichtsrat zu Haftungsprozessen gegen den Vorstand anhalten?

Aufsatz von Johannes Reich-Rohrwig und Sixtus-Ferdinand Kraus, GesRZ 2/2019, 90

Konzernhaftung bei Schadenersatz für Kartellrechtsverstöße?

Eine Bestandsaufnahme anlässlich des EuGH-Urteils Skanska Industrial Solutions ua

Aufsatz von Axel Reidlinger, GesRZ 2/2019, 97

Rechtssicherheit für gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren – auch ohne Korrektur des § 617 ZPO durch den Gesetzgeber

Aufsatz von Andreas Reiner, GesRZ 2/2019, 101

Nachlassplanung und Erwachsenenschutzrecht

Aufsatz von Martin Schauer, GesRZ 2/2019, 106

Say on Pay und Related Party Transactions

Übertriebener Formalismus oder sinnvolle Instrumente für den Kapitalmarkt?

Aufsatz von Georg Schima, GesRZ 2/2019, 110

Gedanken zum Sanktionensystem im Übernahmerecht

Aufsatz von Martin Winner, GesRZ 2/2019, 121