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GesRZ 2, April 2019, Seite 80

Was bedeutet „unabhängig“ für den Bankaufsichtsrat?

Susanne Kalss

Angetrieben durch die Finanzkrise 2007/2008 entwickelte sich während der letzten Jahre ein eigenständiges Bankgesellschaftsrecht. Drei Säulen prägen das Bankaufsichtsrecht, nämlich die Mindestkapitalanforderungen, die Überprüfungsprozesse und die Markttransparenz. Die bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesse sind Teil der qualitativen Bankenaufsicht, die prinzipienbasiert eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verlangt. Defizite in der Corporate Governance von Kreditinstituten wurden als Mitgrund für die Auslösung der Finanzkrise gesehen und sollen daher beseitigt werden. Nach der CRD IV und der CRR geht es vor allem um die Sicherungsstellung der Pflichten des Leitungsorgans für die Wahrnehmung von Leitung und Überwachungsaufgaben. Die Regelungen sehen Vorgaben für die Qualifikation und das zeitliche Engagement von Organmitgliedern vor, zudem wird insb die Zusammensetzung neu und strikt gefasst. Die Sicherung der Objektivität und Neutralität des Aufsichtsrats im Verhältnis zum Vorstand sowie in angemessener Weise zu den dominierenden Eigentümern beschäftigen Peter Doralt seit Jahrzehnten und er betonte in zahlreichen Gesprächen und Diskussionen das Gewicht des offenen und k...

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