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GesRZ 2, April 2019, Seite 90

Will die Rechtsprechung den Aufsichtsrat zu Haftungsprozessen gegen den Vorstand anhalten?

Johannes Reich-Rohrwig und Sixtus-Ferdinand Kraus

Peter Doralt, dem diese Zeilen mit den besten Wünschen gewidmet sind, hat nicht nur die Rechtswissenschaft gerade auch im Bereich des Aktienrechts geprägt, sondern diese überdies durch seine jahrzehntelange Praxiserfahrung als Mitglied diverser Aufsichtsräte bereichert. Erst unlängst hat Peter Doralt am 9. Österreichischen Aufsichtsratstag, der an seiner alten, lediglich räumlich neuen Wirkungsstätte stattgefunden hat, vehement widersprochen, als die These eines Referenten im Raum gestanden ist, dass Mitglieder des Aufsichtsrats heute grundsätzlich überfordert sind. All das nährt die Hoffnung der Verfasser, dass dieser Beitrag die wissenschaftliche und praxisbezogene Aufmerksamkeit des Jubilars weckt.

I. Einleitung

Vor mittlerweile über zwei Jahrzehnten hat der BGH mit der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung ein Grundsatzurteil zur Verfolgung von schadensgeneigtem Verhalten des Vorstands durch den Aufsichtsrat gefällt. Er hat damit eine lebhafte Diskussion in Gang gesetzt. An der Diskussion beteiligte sich insb auch Goette, der als Senatsmitglied am ARAG/Garmenbeck-Urteil mitgewirkt hatte. Goettes Innensicht auf die Urteilsbegründung verschafft seinem Befund, dass die ARAG/Garmenbeck-Entsch...

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