TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2019, Seite 97

Konzernhaftung bei Schadenersatz für Kartellrechtsverstöße?

Eine Bestandsaufnahme anlässlich des EuGH-Urteils Skanska Industrial Solutions ua

Axel Reidlinger

Dem Jubilar Peter Doralt liegt der Konzern im Gesellschaftsrecht schon seit jeher besonders am Herzen und er gilt deshalb auch als einer der Väter eines österreichischen Konzernrechts. Mag ich auch als Assistent von Peter Doralt in der Abteilung für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (1990 bis 1992) mit diesem Thema kaum befasst gewesen sein, so hat mich in meinem inzwischen gefundenen Lieblingsfach, dem Kartellrecht, der Konzern doch noch eingeholt, und zwar in Gestalt des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit (single economic entity). In den letzten Jahren ist nämlich im Kartellrecht und im Kartellschadenersatzrecht die (auch zivilrechtliche) Verantwortlichkeit von Konzernobergesellschaften für Kartellrechtsverstöße, die von deren Tochterunternehmen begangen wurde, in den Fokus gerückt.

I. Einleitung

Von der Ersatzpflicht können neben Kartellschäden der direkten Kunden (bzw Lieferanten) auch die Schäden von Unternehmen auf nachgelagerten (oder vorgelagerten) Marktstufen erfasst werden (Schadensüberwälzung). Außerdem haftet jeder Kartellteilnehmer wegen der Solidarhaftung (§ 37e Abs 1 KartG) auch für die Schäden jener Unternehmen, die von den anderen Kartellanten beli...

Daten werden geladen...