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GesRZ 2, April 2019, Seite 110

Say on Pay und Related Party Transactions

Übertriebener Formalismus oder sinnvolle Instrumente für den Kapitalmarkt?

Georg Schima

Bis hat der österreichische Gesetzgeber die 2017 beschlossene Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Aktionärsrechte-Richtlinie (im Folgenden: 2. Aktionärsrechte-Richtlinie) in österreichisches Recht umzusetzen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den idZ zentralen Themenbereichen „say on pay“ und „related party transactions“.

I. Einleitung

Die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie bezweckt eine weitere Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsenotierten Gesellschaften sowie eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten. Um dieses Ziel zu erreichen, beinhaltet die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie diverse Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand (say on pay) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen (related party transactions), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären (know your shareholder) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.

Während es in Deutschland schon seit einen Referentenentwurf und seit einen Regierungsentwurf gibt, ...

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