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Vergütungspolitik und Vergütungsbericht nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (Teil II)
In dieser zweiteiligen Beitragsreihe analysiert der Autor die neuen aktienrechtlichen Regelungen betreffend die Aufstellung einer Vergütungspolitik und die Verfassung eines Vergütungsberichts. Im ersten Teil widmete er sich dem Thema „Vergütungspolitik“. Der vorliegende zweite Teil rückt nun das – zeitlich nicht ganz so drängende – Thema „Vergütungsbericht“ ins Blickfeld. Neben der Verschaffung eines Überblicks über die neue Rechtslage soll auch ersten Auslegungsfragen nachgegangen und versucht werden, praktikable Lösungen aufzuzeigen.
3. Vergütungsbericht
3.1. Organzuständigkeit
Art 9b der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie regelt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Vergütungsberichts und dessen Inhalt sowie das Recht auf Abstimmung durch die Hauptversammlung (im Folgenden: HV). Art 9b der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie wurde durch das AktRÄG 2019 in § 78c bis 78e AktG umgesetzt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft haben künftig gemeinsam einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Während bei der Aufstellung der Vergütungspolitik sowohl betreffend den Vorstand als auch den Aufsichtsrat selbst immer der Aufsichtsrat zuständig ist, bestimmt ...