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GesRZ 2, April 2019, Seite 75

Kontrollwechsel und Angebotspflicht im Lichte der neueren Judikatur der Übernahmekommission

Mario Gall

Peter Doralt hat das österreichische Übernahmerecht nicht nur maßgeblich geprägt, sondern auch das Verständnis dafür geschaffen, dass ein an internationalen Vorbildern orientiertes Übernahmerecht für den heimischen Kapitalmarkt essenziell ist. Als Vorsitzender der ÜbK hat Peter Doralt sehr wesentlich zur Weiterentwicklung des Übernahmerechts in Österreich beigetragen. Hierbei durfte ich ihn einige Jahre lang unterstützen. Aus diesem Grund habe ich für meinen Beitrag zu dieser Publikation zu Ehren des Jubilars ein übernahmerechtliches Thema gewählt und analysiere darin neuere Entwicklungen zu Detailfragen des Kontrollwechsels, insb zur Kontrolle durch eine Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger.

I. Kontrollwechsel und Angebotspflicht

Das Übernahmerecht schützt die Aktionäre einer börsenotierten AG im Falle eines Kontrollwechsels und verpflichtet den (neuen) Kontrollaktionär, allen übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot zu legen. Die Aktionäre werden vor den Gefahren einer Änderung der Einflussmöglichkeiten (wie zB einem Wechsel des Managements) und einer Neuausrichtung der Unternehmensstrategie sowie dem daran potenziell anknüpfenden Wertverlust geschützt.

Das maßgeblich von Peter...

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