Einvernehmliche Auflösung und Ansprüche aus einem Sozialplan
Die Bindung der Leistungen aus einem Sozialplan an eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist keine unzulässige Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 4/2021, 147