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ASoK 4, April 2021, Seite 158

IV. Neuerungen im Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

Im Bereich der Sozialversicherung wurden durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/35, und das Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2021/36, nachstehende mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehende Maßnahmen umgesetzt:

1. Verlängerung von Stundungen und Ratenzahlungen; Verzugszinsen

Der Geltungsbereich der in der Februar-Ausgabe näher dargestellten Bestimmungen über Stundungen und Ratenzahlungen wird jeweils um drei Monate verlängert und auch die befristete Verzugszinsenreduktion wird an den neuen Zeitraum angepasst.

2. Tests in Apotheken und Selbsttests

Ergänzend zu den schon bisher bestehenden – kostenlosen – Testmöglichkeiten werden durch die gegenständlichen Novellen zwei weitere Angebote geschaffen:

  • Zum einen sind die öffentlichen Apotheken berechtigt, COVID-19-Tests bei krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigten Angehörigen durchzuführen, sofern diese keine Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Sie erhalten dafür ein Honorar in Höhe von 25 Euro pro durchgeführtem Test.

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