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VI. Neuerungen im Sozialversicherungsrecht
Im Bereich der Sozialversicherung wurden im Rahmen mehrerer Novellen folgende – überwiegend mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehende – Maßnahmen umgesetzt:
1. Tests in Apotheken und Selbsttests
Mit BGBl I 2021/85 wurde die Anzahl der von den öffentlichen Apotheken abzugebenden SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung ab Juni 2021 von fünf auf 10 Stück erhöht. Darüber hinaus wurde die Geltungsdauer dieser Bestimmung sowie jener über die Tests in Apotheken bis gesetzlich verlängert.
Des Weiteren wurde mit BGBl I 2021/114 die Bezugsberechtigung auf Kinder ab dem 10. Lebensjahr (alle vor dem geborenen Personen) ausgeweitet.
2. Abgabe von Impffläschchen
Ärzte, die Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchführen, haben die Möglichkeit, den vom Bund zur Verfügung gestellten Impfstoff im Wege der öffentlichen Apotheken zu beziehen. Mit BGBl I 2021/99 wurde festgelegt, dass die Apotheken für den damit verbundenen Aufwand von der ÖGK ein Honorar in Höhe von 5 Euro pro Fläschchen S. 272erhalten. Die Kosten werden der ÖGK aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt.
3. Ausdruck von Impfzertifikaten
Im Rahmen der Novelle BGBl I 2021/99 wurde weiters beschlossen, dass die im niedergelassenen Bereic...