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SWK 6, 20. Februar 2021, Seite 433

Das Wohlverhaltensgesetz aus rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht

Teil II einer kritischen Analyse der neuen Rechtsvorschriften

Michael Lang und Nicholas Pacher

Mit dem „Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden“ (BGBl I 2021/11, in der Folge: WohlverhaltensG), werden Unternehmen, die sich „steuerlich nicht wohlverhalten haben“, von der Gewährung des Lockdown-Umsatzersatzes II (BGBl II 2021/71, in der Folge: RL Lockdown-Umsatzersatz II), des Ausfallsbonus (BGBl II 2021/74, in der Folge: RL Ausfallsbonus) und weiterer künftiger Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen. Steuerliches Wohlverhalten ist nach § 1 Abs 1 WohlverhaltensG für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) gefordert. Nachdem wir in Teil I des Beitrags den Inhalt der Regelungen analysiert haben, unternehmen wir nun den Versuch einer rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bewertung.

1. Zielsetzungen des § 3 WohlverhaltensG

Der Gesetzgeber hat sich bei den einzelnen Tatbeständen des § 3 WohlverhaltensG völlig unterschiedlicher Regelungstechniken bedient. Dies schließt an sich nicht aus, dass die Vorschriften von gemeinsamen Zielsetzungen getragen sind. Die Begründung zum Initiativantrag sprich...

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