Holoubek/Lang (Hrsg)

Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4990-0

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Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht (1. Auflage)

Michael Holoubek/Michael Lang

1. Einleitung

1.1. Warum Verjährung?

Versteht man für die Zwecke der folgenden Überlegungen Verjährung in einem engen Sinn als Extinktivverjährung und damit als zeitliche Begrenzung der Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, so zeigt sich eine naheliegende Einmütigkeit in der grundsätzlichen Begründung dieses Instituts. Es ist einer der Mechanismen, derer sich die Rechtsordnung bedient, um Berechtigungen (Zuständigkeitswahrnehmungen) in den Zeitablauf einzuordnen und somit ihrer intertemporalen Bedeutung Rechnung zu tragen. Die Verjährung ist Ausdruck einer Abwägung zwischen der möglichst umfassenden, Rechtsrichtigkeit herstellenden Durchsetzung der Rechtsordnung und der Herstellung von Rechtssicherheit im Interesse des Rechtsfriedens. Zwischen diesen Interessen lässt sich ein schonender Ausgleich und damit praktische Konkordanz herstellen, S. 14wenn die beiden Prinzipien grundsätzlich für bestimmte Berechtigungen und Zuständigkeitswahrnehmungen abwägungsfähig sind und nicht – wie für bestimmte Konstellationen insbesondere der Gefahrenabwehr im öffentlichen Recht typisch – übergeordnete (öffentliche) Interessen zeitunabhängig Vorrang beanspruchen.

Näherhin dienen nach der Rechtsprechung des EGMR Verjährungsfristen mehreren Zwecken, nämlich der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Endgültigkeit, dem Schutz potenzieller Angeklagter vor veralteten Ansprüchen, die möglicherweise schwer zu widerlegen sein können, und der Verhinderung von Ungerechtigkeiten, die entstehen können, wenn Gerichte über Ereignisse auf Grundlage von Beweisen, die aufgrund des Zeitablaufs unzuverlässig und unvollständig geworden sein können, entscheiden müssten.

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