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Unionsrechtswidrige Indexierung der Familienleistungen
Anpassung an ausländisches Preisniveau mit VO (EG) 883/2004 unvereinbar
Die geplanten Änderungen des FLAG und EStG führen bei im Inland Beschäftigten zur Kürzung von Geldleistungen für Familienmitglieder, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhalten. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag werden länderweise indexiert. Obwohl auch Inländer betroffen sind, zielt die Regelung überwiegend auf die steuerliche Benachteiligung von EU-ausländischen Arbeitnehmern ab und ist offenkundig unionsrechtswidrig. Da die Umsetzung durch die Finanzbehörden erfolgt, die das Unionsrecht beachten müssen, stellt die Auszahlung der verkürzten Familienbeihilfe einen Verstoß dar.
Sobald die Antragsteller das Verwaltungsgericht anrufen, stellt sich für dieses zunächst die Frage, ob die Unionsrechtslage so offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel besteht. Ist das nicht der Fall, können allfällige Beschwerden im Sinne einer bürgerfreundlichen Vorgangsweise zur rascheren Abklärung auch umgehend dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt werden.
1. Neuregelung und Gutachten
1.1. Ministerialentwurf
Der vom Bundesministerium für Familie und Jugend in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen eingebrachte Ministerialentwurf sieht eine Kürzung der Fami...