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PV-Info 6, Juni 2021, Seite 17

Arbeitslosigkeit bei untermonatiger geringfügiger Beschäftigung

Andreas Gerhartl

Das AlVG enthält Bestimmungen für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ob eine Beschäftigung geringfügig ist, ist dabei nach dem ASVG zu bestimmen. Dies wirft insbesondere dann Fragen auf, wenn eine mindestens einen Monat dauernde Beschäftigung während eines Kalendermonats beginnt oder endet (; , Ra 2019/08/0156).

Rechtsgrundlagen

Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung setzt Arbeitslosigkeit voraus. Gemäß § 12 Abs 6 lit a AlVG steht eine geringfügige Beschäftigung dem Vorliegen von Arbeitslosigkeit dabei grundsätzlich nicht im Wege. Unter einem Beschäftigungsverhältnis sind in diesem Zusammenhang sowohl ein Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 2 ASVG als auch ein freies Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 4 ASVG zu verstehen ().

Gemäß § 12 Abs 3 lit h AlVG gilt eine Person weiters nicht als arbeitslos, wenn zwar das (vollversicherte) Beschäftigungsverhältnis beendet, aber beim selben Dienstgeber eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird, es sei denn, zwischen beiden Beschäftigungen liegt zumindest ein Monat. § 12 Abs 3 lit h AlVG setzt daher voraus, dass vor Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung eine die Arbeitslosigkeit ausschließende vollversicherungs...

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